Unsere allgemeine Geschäftsbedingung der AKKu Power Gmbh
Nachstehende Bedingungen (AGB) gelten für alle, auch künftige Geschäfte mit unseren Käufern, sofern nicht abweichende Bedingungen schriftlich vereinbart sind. Mit Bestellung anerkennt der Käufer unsere Bedingungen auch für künftige Geschäfte. Eigene Geschäftsbedingungen des Käufers werden von uns nicht akzeptiert, auch wenn in Bestellungen oder sonstigen Anschreiben hierauf Bezug genommen ist.
2.Angebote/Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Nimmt der Käufer unsere Ware vor Zugang der Auftragsbestätigung an, kommt der Vertrag durch die Annahme der Ware zustande.
Wir haften nur für von uns selbst angegebene Eigenschaften unserer Ware. Geringe, zumutbare Abweichungen von der Beschreibung in unserem Angebot gelten als genehmigt, dies gilt insbesondere für Maße, Farben und solche Abweichungen, die dem neuesten Stand der Technik und Produktion geschuldet sind.
3.Lieferfristen
Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart sind. Teillieferungen sind zulässig. Die Lieferfristen sind eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware unser Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. In Fällen von uns unverschuldeter Lieferungshindernisse verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Im Übrigen gilt § 275 BGB. Zahlungsrückstände unserer Käufer aus dem betreffenden oder sonstigen mit uns laufenden Geschäften entbinden uns bis von der Einhaltung vereinbarter Lieferfristen.
4.Versendung/Gefahrübergang
Der Transport erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers, soweit nichts anderes vereinbart ist. Die Gefahr für Beschädigung und Untergang der Ware geht mit Übergabe an den Frachtführer auf den Käufer über, auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Eine Versicherung gegen Transportschäden und Transportverluste durch uns erfolgt nur bei gesonderter schriftlicher Vereinbarung.
5.Zahlung
Ohne schriftliche Sondervereinbarungen sind unsere Forderungen binnen 14 Tagen nach Rechnungszugang auf unserem Konto eingehend ohne Abzug fällig. Schecks werden nur erfüllungshalber entgegengenommen. Zahlungsverzug tritt bei Fälligkeit ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Im Falle des Verzuges werden sämtliche Verbindlichkeiten unserer Käufer uns gegenüber sofort fällig, auch Salden eines Kontokorrentes. Mit Gegenforderungen kann nur aufgerechnet werden, wenn diese von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Zurückbehaltungsrechte des Käufers bestehen nur, wenn es auf demselben Kaufverhältnis beruht.
6.Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten des Käufers aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum. Zahlungsverzug und/oder wesentliche Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse verpflichtet den Käufer, soweit gesetzlich möglich, die Ware auf erste Anforderung an uns herauszugeben. Der Käufer ist widerruflich berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen ordnungsgemäßer Geschäftsführung zu veräußern, nicht jedoch zu verpfänden oder zurSicherung zu übereigenen. Weiterveräußerung darf nur unter Eigentumsvorbehalt erfolgen, falls der Abnehmer die Zahlung nicht sofort ausführt. Uns gegenüber bestehender Zahlungsverzug schließt das Recht zur Weiterveräußerung aus. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware gegen Lagerrisiken zuversichern und uns den Abschluss einer Versicherung auf Verlangen nachzuweisen. Er tritt schon jetzt etwaige Versicherungsansprüche oder andere Ersatzansprüche wegen des Untergangs oder Verschlechterung der Vorbehaltsware an uns ab. Diese Abtretung nehmen wir an.
7.Gewährleistung/Haftung
Änderungen in Konstruktion oder Ausführung unserer Ware die weder deren Funktionstüchtigkeit, noch deren wirtschaftlichen Wert beeinträchtigt, bleiben vorbehalten. Sie stellen keinen Mangel dar. Mängel werden durch Nacherfüllung beseitigt. Wir sind zur Ersatzlieferungen berechtigt. § 439 Abs. 3 Satz 1 BGB bleibt unberührt. In der kaufmännischen Geschäftsverbindung gilt § 377 HGB mit der Maßgabe, dass offensichtliche Mängel, unvollständige oder unrichtige Lieferungen spätestens 5 Tage nach Empfang schriftlich mitzuteilen sind. Vor Nacherfüllung ist uns Gelegenheit zu geben die beanstandete Ware zu besichtigen. Für die Nacherfüllung notwendige Transporte führen wir selbst oder durch Beauftragte aus. In der kaufmännischen Geschäftsverbindung verjähren Sachmängelansprüche in 12 Monaten ab Ablieferung der Ware. Im Rahmen eines Verbrauchsgüterverkaufs gelten grundsätzlich die gesetzlichen Bestimmungen mit der Maßgabe, dass beim Verkauf von gebrauchten Sachen die Verjährungsfrist 1 Jahr nach Übergabe der Ware beträgt und Schadensersatzansprüche nur nach Maßgabe von Ziffern 8 geltend gemacht werden können.
8.Schadensersatz
Schadensersatzansprüche des Käufers wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatz für leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Gleiches gilt für Ansprüche wegen grob fahrlässigen Verhaltens einfacher Erfüllungsgehilfen.
9.Erfüllungsort/Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Schorndorf. Im vollkaufmännischen Verkehr gilt Schorndorf als Gerichtsstand. Wir sind auch berechtigt unsere Ansprüche am Ort des Sitzes oder an der Niederlassung des Käufers gerichtlich geltend zu machen.
10.Schlussbestimmung
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt.